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(erstellt am: 2009-09-11, um: 11:05:29, von: Johannes Feest, Aufrufe bisher: 293)

Aktuelles zur Gesetzgebung

I. Strafvollzug

1. In dreizehn Bundesländern gilt als Bundesgesetz nach wie vor das ursprüngliche Strafvollzugsgesetz (StVollzG) von 1976. Auch dort, wo Landesstrafvollzugsgesetze erlassen wurden, gelten die §§ 109 - 122 StVollzG fort, da das Verfahrensrecht durch die Föderalismusreform nicht in die Zuständigkeit der Länder übertragen worden ist. 

2. Bis Ende 2009 waren nur in drei Bundesländern Landesgesetze zum Strafvollzug in Kraft getreten:

* Bayern
* Hamburg Neufassung (2009) 
* Niedersachsen
Eine erste Kommentierung aller drei Gesetze, auf dem Stand vor der Hamburger Novelle, findet sich in der 2. Auflage des StVollzG-Kommentars von Arloth, München 2008 (C.H.Beck Verlag). Seit Ende 2009 liegt nun auch eine eingehende Kommentierung von Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal vor (siehe Besprechung auf dieser Web Page).

Am 01.01.2010 ist das Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg
(Justizvollzugsgesetzbuch - JVollzGB) in Kraft getreten. Es besteht aus vier Büchern: 1. Gemeinsame Regelungen und Organisation, 2. Untersuchungshaftvollzug, 3. Strafvollzug und 4. Jugendstrafvollzug.

II. Jugendstrafvollzug

Für den Vollzug der Jugendstrafe gelten sechzehn Jugendstrafvollzugsgesetze, sowie die Rechtsschutzregelung in § 92 JGG  (vgl. auf dieser Web Page "Jugendstrafvollzugsrecht")

III. Untersuchungshaftvollzug

Die am 1. 1. 2010 in Kraft getretene Neuregelung des Untersuchungshaftrechts ergibt sich aus den §§ 112 ff StPO.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist seit der Föderalismusreform Ländersache. Bis zum 1. 3. 2010 waren in folgenden Bundesländern Landesgesetze für den Vollzug der Untersuchungshaft in Kraft getreten:

* Baden-Württemberg
* Berlin
*
Brandenburg
* Bremen
* Hamburg (nur die ersten 7 Paragraphen gratis, der Rest ist kostenpflichtig)
* Niedersachsen (das Gesetz ist als Teil des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes schon seit dem 14. 12. 2007 in Kraft, in einer Neufassung vom 20.2.2009)
*
Nordrhein-Westfalen
* Rheinland-Pfalz 
*
Saarland
* Sachsen-Anhalt
*
Thüringen

In Bayern drängen Abgeordnete der Freien Wählergemeinschaft einer Dringlichkeitsanfrage vom 5.2.2010 auf eine schnelle Vorlage des Regierungsentwurfs. 

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