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Bis zum 12. September macht das Strafvollzugsarchiv Ferien
(zum ersten Mal seit vielen Jahren).
Erst ab 13. September sind daher wieder neue Nachrichten auf dieser Web Page zu erwarten.
I. Strafvollzug
1. In zwölf Bundesländern gilt nach nach wie vor, als Bundesgesetz, das ursprüngliche Strafvollzugsgesetz (StVollzG) von 1976. Auch dort, wo Landesstrafvollzugsgesetze erlassen wurden, gelten die §§ 109 - 122 StVollzG fort, da das Verfahrensrecht durch die Föderalismusreform nicht in die Zuständigkeit der Länder übertragen worden ist.
2. Bis Juni 2010 sind in fuenf Bundesländern Landesgesetze zum Strafvollzug verabschiedet worden:
* Baden-Württemberg (seit 1.1.2010)
* Bayern
* Hamburg Neufassung (2009)
* Hessen (tritt im Oktober 2010 in Kraft)
* Niedersachsen
Während das baden-württembergische Gesetz noch nirgends systematisch kommentiert wurde, findet sich eine Kommentierung der anderen drei Gesetze auf neuestem Stand in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, 5. Auflage, Berlin 2010.
II. Jugendstrafvollzug
Für den Vollzug der Jugendstrafe gelten sechzehn Jugendstrafvollzugsgesetze, sowie die Rechtsschutzregelung in § 92 JGG (vgl. auf dieser Web Page "Jugendstrafvollzugsrecht").
Kommentierungen bei Sonnen JGG und Eisenberg JGG, sowie in dem Handbuch zum Jugendstrafvollzug von Ostendorf.
III. Untersuchungshaftvollzug
Die am 1. 1. 2010 in Kraft getretene Neuregelung des Untersuchungshaftrechts ergibt sich aus den §§ 112 ff StPO.
Der Vollzug der Untersuchungshaft ist seit der Föderalismusreform Ländersache. Bis zum 15. 3. 2010 waren in folgenden Bundesländern Landesgesetze für den Vollzug der Untersuchungshaft in Kraft getreten:
* Baden-Württemberg
* Berlin
* Brandenburg
* Bremen (Gesetz- und Verordnungsblatt , Nr. 12/2010, ausgegeben am 15. März 2010)
* Hamburg (nur die ersten 7 Paragraphen gratis, der Rest ist kostenpflichtig)
* Mecklenburg-Vorpommern
* Niedersachsen (das Gesetz ist als Teil des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes schon seit dem 14. 12. 2007 in Kraft, in einer Neufassung vom 20.2.2009)
* Nordrhein-Westfalen
* Rheinland-Pfalz
* Saarland
* Sachsen-Anhalt
* Thüringen
In Bayern drängen Abgeordnete der Freien Wählergemeinschaft einer Dringlichkeitsanfrage vom 5.2.2010 auf eine schnelle Vorlage des Regierungsentwurfs.